Das kosten
Verkehrsverstöße
Das
sollten Sie wissen:
Für Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt es
den Verwarnungs- und Bußgeldkatalog, der bundesweit gilt und eine einheitliche
Ahndung gleicher Verstöße sicherstellen soll. Dort sind die Folgen für einen
Regelfall festgeschrieben, also wenn keine Besonderheiten vorliegen.
Blieb der Verkehrsverstoß allerdings nicht ohne Folgen oder liegen bereits
einschlägige Voreintragungen vor, so wirkt sich das verschärfend aus. Umstände,
die den Verstoß unterdurchschnittlich erscheinen lassen, erlauben eine
Abweichung zugunsten des Betroffenen. Weniger schwerwiegende Verfehlungen
geregelt. Sie sind mit einem Verwarnungsgeld von EUR 5,-- bis EUR 35,-- belegt.
In der Regel wird bei diesen Verstößen ein schriftliches Verwarnungsgeldangebot
(sog. Knöllchen) gemacht und eine Zahlungsfrist von einer Woche gesetzt. Erfolgt
keine Zahlung und stellt die Behörde das Verfahren auch aus sonstigen Gründen
nicht ein, so wird ein förmliches Bußgeldverfahren eingeleitet.
Bei gewichtigeren Verkehrsverstößen beträgt der Regelsatz EUR 40,--
bis EUR 750,--. Die rechtskräftige Ahndung wird im Flensburger
Verkehrszentralregister eingetragen und mit Punkten bewertet. Für einige
besonders gravierende Zuwiderhandlungen ist ein Fahrverbot von ein bis
drei Monaten Dauer als Regelfolge vorgesehen. Sofern die Umstände der Tat oder
die Auswirkungen des Fahrverbotes erheblich vom Durchschnittsfall abweichen,
kann ausnahmsweise von dessen Verhängung . gegen Erhöhung der Geldbuße .
abgesehen werden.
Im Bußgeldverfahren erhält der Betroffene zunächst Gelegenheit
zur Anhörung. Die Angaben zur Sache sind dabei freiwillig. Werden hierzu
Ausführungen gemacht, so prüft die Behörde, ob der Tatvorwurf fallengelassen
oder geändert wird; andernfalls ergeht ein gebührenpflichtiger Bußgeldbescheid.
Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von 14 Tagen ab
Zustellung Einspruch eingelegt werden. Dadurch wird eine richterliche
Überprüfung des Tatvorwurfes in einer Hauptverhandlung erreicht. Der Betroffene
ist hier grundsätzlich zum Erscheinen im Termin verpflichtet und kann davon nur
unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag entbunden werden. Das Gericht
entscheidet darüber, ob das Verfahren zur Einstellung gelangt oder der
Betroffene freigesprochen oder verurteilt wird. Nur unter sehr engen
Voraussetzungen ist die Überprüfung des Urteils auf Verfahrensfehler oder
Gesetzesverstöße im Rahmen einer Rechtsbeschwerde möglich.
Mitglieder des ADAC erhalten eine im Club-Beitrag enthaltene
Rechtsberatung durch einen ADAC-Vertragsanwalt. Name und Anschrift des in
Ihrer Nähe tätigen ADAC-Vertragsanwaltes erfahren Sie bei Ihrer
ADAC-Geschäftsstelle, unter der Telefonnummer 0 180 5 10 11 12 (0,12 EUR/Min.)
oder im Internet unter Autorecht Inland / Rechtsberatung.
Sofern eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht und diese
eintrittspflichtig ist, werden sowohl die Gebühren des Bußgeldbescheides als
auch Anwalts- und Gerichtskosten sowie Auslagen für Zeugen und Sachverständige
übernommen. Der ADAC bietet exklusiv für seine Mitglieder für diese Fälle die
ADAC-Verkehrsrechtsschutzversicherung an.
Halten |
Geldbuße |
Punkte |
Fahrverbot |
Halteverbot mißachtet |
10 |
||
in zweiter Reihe gehalten |
15 |
||
unzulässig auf Autobahn gehalten |
30 |
||
Parken |
Geldbuße |
Punkte |
Fahrverbot |
nicht platzsparend geparkt |
10 |
||
Parkverbot mißachtet |
15 |
||
- länger als eine Stunde |
25 |
||
in "zweiter Reihe" geparkt |
20 |
||
Anhänger ohne Kfz länger als 2 Wochen geparkt |
20 |
||
in Feuerwehrzufahrt geparkt |
35 |
||
unberechtigt auf Behindertenparkplatz geparkt |
35 |
||
unzulässig auf Autobahn geparkt |
40 |
||
Höchstparkdauer überschritten: |
|||
- bis 30 Minuten |
5 |
||
- bis 1 Stunde |
10 |
||
- bis 2 Stunden |
15 |
||
- bis 3 Stunden |
20 |
||
- länger als 3 Stunden |
25 |
2 |
|
Personensicherung |
Geldbuße |
Punkte |
Fahrverbot |
Schutzhelm auf Kraftrad nicht getragen |
15 |
||
Kind auf Kraftrad ohne Schutzhelm befördert |
40 |
1 |
|
Sicherheitsgurt nicht angelegt |
30 |
||
Kind nicht ordnungsgemäß gesichert |
30 |
||
Kind ohne Sicherung befördert |
40 |
1 |
|
Abgasuntersuchung |
Geldbuße |
Punkte |
Fahrverbot |
Frist um mehr als 2-8 Monate überschritten |
15 |
||
Frist um mehr als 8 Monate überschritten |
40 |
1 |
|
Hauptuntersuchung |
Geldbuße |
Punkte |
Fahrverbot |
Frist um mehr als 2-4 Monate überschritten |
15 |
||
Frist um mehr als 4-8 Monate überschritten |
25 |
||
Frist um mehr als 8 Monate überschritten |
40 |
2 |
|
Überholen |
Geldbuße |
Punkte |
Fahrverbot |
innerorts rechts überholt |
30 |
||
ohne ausreichend Seitenabstand |
30 |
||
beim Überholtwerden Tempo erhöht |
30 |
||
unter Mißachtung von Verkehrszeichen |
40 |
1 |
|
außerorts rechts überholt |
50 |
3 |
|
bei möglicher Behinderung des Gegenverkehrs
oder |
50 |
3 |
|
- unter Mißachtung von Verkehrszeichen oder Fahrstreifenbegrenzung |
75 |
4 |
|
- mit Gefährdung |
125 |
4 |
1 |
Tempoüberschreitung mit PKW / Kraftrad |
Geldbuße |
Punkte |
Fahrverbot |
bis 10 km/h innerorts |
15 |
||
bis 10 km/h außerorts |
10 |
||
11 - 15 km/h innerorts |
25 |
||
11 - 15 km/h außerorts |
20 |
||
16 - 20 km/h innerorts |
35 |
||
16 - 20 km/h außerorts |
30 |
||
21 - 25 km/h innerorts |
50 |
1 |
|
21 - 25 km/h außerorts |
40 |
1 |
|
26 - 30 km/h innerorts |
60 |
3 |
(1*) |
26 - 30 km/h außerorts |
50 |
3 |
(1*) |
31 - 40 km/h innerorts |
100 |
3 |
1 |
31 - 40 km/h außerorts |
75 |
3 |
(1*) |
41 - 50 km/h innerorts |
125 |
4 |
1 |
41 - 50 km/h außerorts |
100 |
3 |
1 |
51 - 60 km/h innerorts |
175 |
4 |
2 |
51 - 60 km/h außerorts |
150 |
4 |
1 |
61 - 70 km/h innerorts |
300 |
4 |
3 |
61 - 70 km/h außerorts |
275 |
4 |
2 |
über 70 km/h innerorts |
425 |
4 |
3 |
über 70 km/h außerorts |
375 |
4 |
3 |
* Wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird. |
|||
Dichtes Auffahren |
Geldbuße |
Punkte |
Fahrverbot |
bei bis zu 80 km/h |
25 |
||
bei mehr als 80 km/h betrug Abstand weniger als: |
|||
- halber Tachowert |
35 |
||
- 5/10 des halben Tachowerts |
40 |
1 |
|
- 4/10 des halben Tachowerts |
50 |
2 |
|
- 3/10 des halben Tachowerts |
75 |
3 |
|
- 2/10 des halben Tachowerts |
100 |
4 |
(1**) |
- 1/10 des halben Tachowerts |
125 |
4 |
(1**) |
** bei mehr als 100 km/h |
|||
bei mehr als 130 km/h betrug Abstand weniger als: |
|||
- 5/10 des halben Tachowerts |
50 |
2 |
|
- 4/10 des halben Tachowerts |
75 |
3 |
|
- 3/10 des halben Tachowerts |
100 |
4 |
|
- 2/10 des halben Tachowerts |
125 |
4 |
1 |
- 1/10 des halben Tachowerts |
150 |
4 |
1 |
Stopp-Zeichen |
Geldbuße |
Punkte |
Fahrverbot |
nicht befolgt |
10 |
||
- mit Gefährdung |
50 |
3 |
|
Vorfahrtsverstoß |
Geldbuße |
Punkte |
Fahrverbot |
- mit Behinderung |
25 |
||
- mit Gefährdung |
50 |
3 |
|
Rote Ampel |
Geldbuße |
Punkte |
Fahrverbot |
bei Rot über die Ampel gefahren |
50 |
3 |
|
- mit Gefährdung |
125 |
4 |
1 |
Rotphase länger als 1 Sekunde |
125 |
4 |
1 |
- mit Gefährdung |
200 |
4 |
1 |
Rechtsabbiegen mit Grünpfeil |
Geldbuße |
Punkte |
Fahrverbot |
Querverkehr behindert |
35 |
||
Querverkehr gefährdet |
60 |
3 |
|
vor Abbiegen nicht angehalten |
50 |
3 |
|
Autobahn / Kraftfahrstrasse |
Geldbuße |
Punkte |
Fahrverbot |
ausserhalb der Anschlussstellen ausgefahren |
25 |
||
ausserhalb der Anschlussstellen eingefahren |
25 |
||
- mit Gefährdung anderer |
50 |
3 |
|
beim Einfahren Vorfahrt nicht beachtet |
50 |
3 |
|
gegen Rechtsfahrgebot verstoßen mit Behinderung |
40 |
1 |
|
Seitenstreifen für schnelleres Vorankommen benutzt |
50 |
2 |
|
gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren: |
|||
- in Ein- und Ausfahrt |
50 |
4 |
|
- auf Nebenfahrbahnen oder Seitenstreifen |
100 |
4 |
|
- auf der durchgehenden Fahrbahn |
150 |
4 |
1 |
Alkohol / Drogen1) |
Geldbuße |
Punkte |
Fahrverbot |
Kfz geführt mit: |
|||
- 0,5 - 1,09 Promille Blutalkohol |
250 |
4 |
1 |
- 0,25 - 0,54 mg/l Atemalkohol |
250 |
4 |
1 |
- 0,25 - 0,54 mg/l Atemalkohol |
250 |
4 |
1 |
1) Bei auffälliger Fahrweise (Fahren in Schlangenlinien oder alkoholbedingter Unfall) sowie ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor (Geldstrafe, 7 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis) Bei auffälliger Fahrweise (Fahren in Schlangenlinien oder alkoholbedingter Unfall) sowie ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor (Geldstrafe, 7 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis) |